Die Haftbedingungen in dem Gefängnis auf der niederländischen Karibik-Insel Aruba seien menschenunwürdig gewesen, heißt es in einem am Donnerstag in Straßburg verkündeten Urteil. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Regierung in Den Haag an, dem 32 Jahre alten Kläger 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Niederländer war im Oktober 2001 auf Aruba nach einem tätlichen Übergriff festgenommen worden und blieb zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Weil er als gewalttätig bekannt war, ordneten die Behörden Isolationshaft an. Mindestens sieben Monate der Haft musste er in einer Zelle mit einem Loch in der Decke ausharren und war somit ungeschützt tropischer Sonne oder heftigen Regenfällen ausgesetzt. Bei Freigängen blieb er mit Handschellen und einer Kette um die Beine gefesselt.
Die niederländische Regierung machte geltend, auf der Insel Aruba habe es keine andere Möglichkeit gegeben, den Häftling sicher unterzubringen. Dieses Argument wiesen die Richter mit dem Hinweis zurück, der Mann hätte in ein besser ausgestattetes Gefängnis in den Niederlanden gebracht werden können.
Der Gerichtshof im Internet: www.echr.coe.int
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