Niederlande: DNA-Proben verurteilter Straftätern
Die Niederlande nehmen seit Dienstag routinemäßig DNA-Proben von verurteilten Straftätern, um die Aufklärungsquote von Verbrechen zu steigern. Alle Täter, die wegen Sexualstraftaten, Gewaltverbrechen und anderer Straftaten mit einer Höchststrafe von mindestens vier Jahren verurteilt sind, müssen je vier Speichelproben abgeben, die in eine zentrale Datenbank eingehen.
Bisher hätten die Behörden nur dann DNA-Proben von Verdächtigen nehmen können, wenn dies im Interesse der Ermittlungen lag, sagte Justizministeriumssprecher Ivo Hommes. Jetzt würden auch die bereits Verurteilten in den Genabgleich mit einbezogen.
Die Proben werden in einer Datenbank gespeichert und mit Genspuren verglichen, die an Tatorten gefunden wurden. Derzeit sind in der Datenbank die DNA-Profile von 6.000 namentlich bekannten Menschen gespeichert; mit dem neuen Gesetz wird sich ihre Zahl auf etwa 9.000 erhöhen. Zusätzlich verfügen die niederländischen Behörden über 12.000 DNA-Proben von Unbekannten, die an Tatorten sichergestellt wurden. Das Justizministerium hofft, dass die Aufklärungsquote von Verbrechen mit dem neuen Gesetz erhöht werden kann.
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