Nichtigkeitsbeschwerde von Kartnig abgewiesen

Der Ball liegt nun beim Oberlandesgericht (OLG) Graz. Laut “Kurier” entscheidet es am 5. August über die Berufung Kartnigs gegen das Strafmaß.
Der frühere Sturm-Präsident soll 2006 versucht haben, eine Kredithaftung vom Land zu erlangen, obwohl der Verein längst pleite gewesen sei. Die erste Instanz sah Kartnigs Schuld als erwiesen an und verpasste ihm vier Jahre und ein Monat Haft. Kartnig verbüßt bereits eine rechtskräftige Strafe wegen Steuerhinterziehung.
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