Der Senat bemaß die Strafe mit fünf Jahren und vier Monaten. Die Angaben des Opfers und des Angeklagten gingen bis zum Schluss völlig auseinander. Er beteuerte seine Unschuld. Er sei nie mit dem Mädchen, damals zwischen elf und 13 Jahre alt, allein gewesen. Das Opfer, heute eine erwachsene Frau Mitte dreißig, versichert, dass es zu sexuellen Übergriffen, sogar zu einer Vergewaltigung gekommen sei.
Gutachten eingeholt
Betreffend psychischer Spätfolgen wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Wird eine psychische, schwere Beeinträchtigung bestätigt und auf die angeklagten Übergriffe zurückgeführt, erhöht sich der Strafrahmen von ein bis zehn auf fünf bis 15 Jahre. Der Schöffensenat glaubte schlussendlich dem Opfer. Opfervertreterin Sandra Wehinger konnte erreichen, dass ihrer Mandantin 86.000 Euro an Entschädigung zugesprochen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.