Vizekanzler (und Sportminister) Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) wollen nun die Liste der Ereignisse, die jedenfalls im Free-TV zu sehen sein sollen, überarbeiten. Das kündigten sie am Montag bei einer Pressekonferenz an.
Die auch als Fernseh-“Schutzliste” bekannte Verordnung auf Basis des Fernsehexklusivrechtegesetzes (FERG) gilt seit Oktober 2001. Sie listet “Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung” auf, die nach dem Willen der Politik nicht ausschließlich im Bezahlfernsehen gezeigt werden dürfen, sondern mindestens 70 Prozent aller ORF-Teilnehmer ohne zusätzliche Gebühren erreichen müssen.
Sport und kulturelle Ereignisse sind geschützt
Derzeit umfasst die Liste die Olympischen Sommer- und Winterspiele, Alpine und Nordische Ski-WM, bestimmte Fußball-WM und -EM-Partien (Eröffnungsspiel, Halbfinale und Finale sowie alle Spiele mit der österreichischen Nationalmannschaft) sowie das österreichische Cupfinale. Auch kulturelle Ereignisse sind geschützt, nämlich das Neujahrskonzert und der Opernball.
“Diese Liste wollen wir uns ansehen und sie nach Möglichkeit adaptieren”, sagte Strache am Montag. Man sehe anlässlich des Wechsels der Bundesliga-Rechte zu Sky, “dass es hier Diskussionsbedarf gibt”. Als Bundesregierung wolle man “nicht einfach tatenlos zuschauen”. Er habe vor einiger Zeit auch ein Gespräch mit ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz gehabt, von dem ein entsprechender Vorstoß im Sommer gekommen war. “Auch er hat ja manchmal gute Ideen”, witzelte Strache, der gemeinhin nicht gerade als Wrabetz-Fan gilt.
Gespräche mit ÖFB und Sky
Blümel will nun – wie im Gesetz vorgesehen – mit allen Beteiligten, also sowohl Sportverbänden als auch Fernseh-Sendern, Gespräche führen. “Ziel ist es, am Ende dieses Prozesses zu einer neuen Auflistung zu kommen, welche Veranstaltungen gefährdet sein könnten, hinter der Bezahlschranke zu verschwinden.” Aus Gesprächen mit Fußball-Fans und Vereinen wisse er, dass diese zumindest “zum Teil nicht besonders glücklich” seien mit dem Status quo. In bestehende Verträge einzugreifen, sei aber nicht geplant und auch gar nicht möglich, betonte Strache.
Bis die neue Liste steht, wird freilich Zeit vergehen. Nicht nur müssen alle Beteiligten zu Wort kommen. Für den Verordnungsentwurf ist eine Stellungnahmefrist von acht Wochen vorgesehen. Und: Die EU-Kommission muss ihren Sanktus geben. Sie hat für die Notifizierung drei Monate Zeit: “Das wird zweifellos ein längerer Prozess”, sagte Blümel.
(APA/red)
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