Der Bund will die Landeshauptleute, ihre Stellvertreter und pensionierten Vorgänger nicht mehr bezahlen. Die Kosten sollten die Länder in Zukunft selbst tragen, heißt es in einem entsprechenden Gesetzesentwurf des Kanzleramtes sinngemäß. Die Landeshauptleute toben: Herbert Sausgruber, Günther Platter (Tirol), Gerhard Dörfler (Kärnten) und Franz Voves (Steiermark) lassen in schriftlichen Stellungnahmen wissen, dass sie das nicht akzeptieren wollen und daher den sogenannten Konsultationsmechanismus anrufen; damit haben sie eine Möglichkeit, das zu verhindern, was sie nun als ausschließliches Motiv des Bundes betrachten: die Abwälzung von Kosten auf die Länder. Das Bundeskanzleramt selbst argumentiert anders: Der Grundsatz, dass jede Gebietskörperschaft den Aufwand für ihre Organe selbst zu tragen hat, werde bei den Bezügen der Landeshauptleute und ihres ersten Stellvertreters in systemwidriger Weise durchbrochen; das soll nun repariert werden. Die Landeshauptleute weisen darauf hin, dass sie auch als Organe des Bundes tätig sind und dieser folglich ihre Bezüge bezahle (siehe Stichwort). Gemäß Bezügebegrenzungsgesetz verdient ein Landeshauptmann derzeit maximal 16.320 Euro brutto pro Monat. Tatsächlich liegen die meisten jedoch darunter, so auch Herbert Sausgruber mit 15.096 Euro. Insgesamt geht es bei der umstrittenen Gesetzesänderung um 6,3 Millionen Euro pro Jahr; 402.163 Euro davon entfallen auf Vorarlberg.
STICHWORT Landeshauptmann
Als Oberhaupt eines Bundeslandes führt der Landeshauptmann nicht nur die Landesregierung und das dazugehörig Amt; er vertritt in vielen Angelegenheiten auch den Bund auf dem Landesgebiet. Genau genommen ist der Landeshauptmann dabei ein Organ des Bundes und sorgt gemeinsam mit den ihm unterstellten Behörden für die Anwendung eines großen Teils der Bundesgesetze genauso wie er Verwalter eines Großteils des Bundesvermögens im Landesgebiet ist.
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