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Job behalten trotz Fußball-WM

Am Freitag um 16 Uhr wird die Fußball-WM angepfiffen. Doch viele Arbeitnehmer wissen nicht so recht, wie sie Arbeitszeit und die Sehnsucht nach dem runden Leder unter einen Hut bringen können. „Am besten das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber suchen, Betriebsräte können dabei helfen“, rät AK-Präsident Siegfried Pichler. Denn sonst kann man rasch ins arbeitsrechtliche Abseits schlittern!

Darf man am Arbeitsplatz die Spiele im TV mitverfolgen?

Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Vertragsbestandteil und somit auch nicht erlaubt. Deshalb ist es sinnvoll, dafür die Erlaubnis vom Arbeitgeber zu holen. Wird der TV-Konsum während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet, wie zum Beispiel in Lokalen und Wettbüros, muss keine Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeit nicht erbracht wird.

Und wie ist es mit Radiohören und Internet?

Gestattet der Arbeitgeber der Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer natürlich auch während der WM die Spiele im Radio mitverfolgen – sofern die Arbeitsleistung erbracht wird. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Dienstnehmer die Spielergebnisse auch online abrufen.

Darf ich für die WM Urlaub nehmen?

Haben sich Arbeitnehmer dafür entschieden, für die Fußball-WM Urlaub zu nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Was passiert, wenn ich unerlaubt fernbleibe?

Hat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch dazu entschieden, ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit unerlaubt fernzubleiben, so droht ihm eine fristlose Entlassung.

Darf man am Arbeitsplatz zur WM ein Bier aufmachen?

Für die WM gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Entweder ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Oder der Arbeitgeber untersagt durch eine einseitige Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit. Das Konsumverbot kann sich auf den gesamten Arbeitstag – Arbeitszeit und Pausen – beziehen. Nicht wirksam ist das Verbot außerhalb der Dienstzeit oder des Betriebsgeländes.

Was passiert, wenn ich mich nicht an das Alkoholverbot halte?

Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.

Darf ich im Fan-Dress arbeiten gehen?

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt. Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr wie zum Beispiel in Banken könnte dies zu Problemen führen. Wer allein sitzt, kann sich leichter seine eigene Fanwelt schaffen. Besser ist es jedoch, immer entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber beziehungsweise  mit den Arbeitskollegen zu treffen.

Kann ich im Büro Fussball-Pickerln tauschen?

Das Austauschen von Fußball-Pickerln oder die Abgabe von betriebsinternen Wetttipps sollte in den Arbeitspausen erfolgen, auch wenn diese Gemeinschaftsaktivitäten dem Betriebsklima dienlich sind.

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