“In polizeilichen und juristischen Verfahren ist, wenn sie einmal laufen, grundsätzlich kein Platz für politische Einflussnahme”, sagte die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf der “Neuen Zürcher Zeitung”. Der 76-Jährige war am vergangenen Samstag bei seiner Einreise in die Schweiz wegen eines rund 30 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts verhaftet worden. Er versucht jetzt unter anderem über seine Anwälte, einen Hausarrest in seinem Chalet im Prominentenort Gstaad zu erwirken.
Schweizer Juristen verweisen in den Medien darauf, dass die Regierung des Landes aufgrund der internationalen Rechtslage dazu verpflichtet gewesen sei, den Regisseur festzunehmen. Zum einen sei seine Ankunft in Zürich zum Film Festival genau bekanntgewesen und es habe dazu noch ein Gesuch aus den USA bereitgelegen. “Wenn (…) die Polizei des Staates, der jemanden zur Verhaftung ausgeschrieben hat, zusätzlich zum Haftbefehl konkrete Informationen übermittelt, die eine Festnahme der gesuchten Person erlauben, hat die Polizei des Ziellandes zu handeln”, sagte auch die Ministerin.
Eine winzige Chance für Polanski, nicht in die USA zu müssen, könnte darin liegen, dass ihn auch Frankreich, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, unter Anklage stellt. Dies sei aber unwahrscheinlich, hieß es in Expertenkreisen.
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