Der 76-Jährige sitzt seit Samstag auf Ersuchen der USA wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 in Auslieferungshaft. Nach Angaben seines französischen Anwalts Herve Temime wäre Polanski einverstanden, für die Dauer des Auslieferungsprozesses in seinem Chalet in Gstaad im Berner Oberland unter Hausarrest gestellt zu werden. Dem Gericht sei auch eine Kaution vorgeschlagen worden.
Das Justizministerium in Bern hat eine Freilassung auf Kaution mit strengen Auflagen nicht völlig ausgeschlossen. Für die Anordnung eines Hausarrests in einer solchen Angelegenheit gebe es keinen Präzedenzfall.
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