In der Begründung der Dringlichen schreiben Grünen-Vizechef Werner Kogler und Kollegen, dass Grasser als Finanzminister “ein System der Begünstigung persönlicher Freunde und der eigenen steuerlichen Begünstigung” geschaffen habe. Die Lasten dieses von der früheren ÖVP-Spitze voll unterstützten Systems hätten die österreichischen Steuerzahler begleichen müssen. Nun müsse Pröll kundtun, ob dieser Brauch weiter gepflegt oder ob der Weg der Aufklärung auf parlamentarischer Ebene beschritten werde.
Die Hauptvorwürfe gegen Grasser seitens der Grünen betreffen den Verkauf der Bundeswohnungen an die Immofinanz, in dessen Rahmen ehemalige Weggefährten des Ex-Finanzministers wie Walter Meischberger und Peter Hochegger hohe Provisionszahlungen kassiert hatten. Als Hauptbelastungszeugen nennen die Grünen den ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Grassers, Michael Ramprecht, dessen Aussagen den Verdacht nahelegten, dass der gesamte Vergabevorgang nach den Vorgaben des Finanzministers abgelaufen und von diesem auch gesteuert worden sei.
Pröll – oder eben in seinem Namen Lopatka – soll nun unter anderem beurteilen, ob aus seiner Sicht auszuschließen sei, dass diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Auch die Rolle des Grasser nahe stehenden Immobilienhändlers Karl Ernst Plech, der in die Aufsichtsräte von Wohnbaugesellschaft und Bundesimmobiliengesellschaft entsandt worden sei, gehört nach Grüner Auffassung geklärt. Pröll soll ferner Einschätzungen abgeben, ob er ausschließen kann, dass aus dem Finanzministerium für den Verkauf relevante Informationen an Meischberger geflossen sind.
Überhaupt interessiert die Grünen, wie viel Geld an Grasser-Freunde wie eben Meischberger und Hochegger geflossen ist. Gefragt wird daher, wie viele Aufträge an Firmen der beiden seitens des Finanzministeriums vergeben wurden und wie viel Geld hier aufgewendet wurde.
Einmal noch aufgewärmt wird auch ein früherer Aufreger, die Finanzierung von Grassers durch die Industriellenvereinigung gesponserte persönlicher Homepage. Pröll soll einschätzen, ob die damals festgestellte Steuerfreiheit auch tatsächlich korrekt sei.
Behandelt wird die “Dringliche” ab 15 Uhr.
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