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Neutralisations- oder Antikörper-Test als "Freibrief"?

Immer öfter wird nach Antikörper-Tests gefragt.
Immer öfter wird nach Antikörper-Tests gefragt. ©APA
Lässt ein Antikörper-Test eine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu? Kann diese sogar von der Maskenpflicht befreien? VOL.AT hat den Faktencheck gemacht.

Immer öfter wird nach Antikörper-Tests gefragt: von Geimpften, um ihren Impftiter zu bestimmen. Von Genesenen, die ihren Immunschutz nachweisen lassen möchten. Oder von Personen, die in Erfahrung bringen wollen, ob sie mit dem Erreger Kontakt hatten. Dies auch in der Hoffnung, bei einem entsprechenden Ergebnis im Alltag auf die Maske verzichten zu können oder den Impftermin hinauszuschieben.

VOL.AT hat bei der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H. nachgefragt. "Leider lässt nach aktuellem Kenntnisstand ein Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper im Blut keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Der Nachweis solcher Antikörper schließt die Infektiosität also nicht aus. Auch wie lange und wie robust sowohl nach überstandener Covid-Erkrankung als auch nach einer Impfung messbare Antikörpertiter vorliegen, ist derzeit unklar. Aus diesem Grund empfehlen wir keine Antikörper-Tests zu oben genannten Zwecken", erklären Experten der Vorarlberger Landeskrankenhäuser

Wie unterscheidet sich der Antikörper-Test vom Neutralisationstest?

Neutralisationstest (Nachweis neutralisierender Antikörper): Beim echten Neutralisationstest werden Antikörper nachgewiesen, die in der Lage sind, im Testansatz das Virus zu neutralisieren. Der Nachweis erfordert ein aufwändiges labortechnisches Verfahren mit Zellkulturen und echtem lebenden Virus. Der Test dauert mehrere Tage und ist für die breite Anwendung als Massentestung nicht geeignet!

IMMUNASSAY: Mit diesen Testverfahren können Antikörper gegen die diversen Zielstrukturen (Antigene) des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen werden. Die Antigene (Virusproteine), die im Testansatz verwendet werden, werden rekombinant hergestellt. Als Antigene kommen je nach Test z.B. Nukleokapsid-, Spikeproteine und RBD des SARS-CoV-2-Virus zur Anwendung. Diese sogenannten Immunassays sind standardisiert und können automatisiert in großer Zahl und relativ kurzer Zeit abgearbeitet werden. Eine Aussage über die funktionelle Kapazität (Neutralisation) der Antikörper ist mit diesen Testverfahren jedoch nicht möglich. Damit ist eine Testbefreiung entsprechend der Verordnung nach aktuellem Stand nicht möglich.

Surrogat Virusneutralisationstest (Nachweis inhibierender Antikörper): Das Prinzip dieses Testes beruht darauf, dass der "Neutralisierungseffekt" der vorhandenen Antikörper in einem Testansatz ohne Virus nur anhand der Bindung der funktionalen Strukturen gemessen wird. Eine Testbefreiung entsprechend der Verordnung ist nach aktuellem Stand ebenfalls nicht möglich. Es konnte jedoch gezeigt werden, dass Immunassays, welche als Testantigen Spikeprotein-RBD enthalten, sehr gut mit dem Surrogat-Neutralisationstest korrelieren.

Der preisgünstigste Antikörpertest sei auf jeden Fall der Immunassay. "Der Hausarzt kann das Blut allerdings nur abnehmen und ins Labor schicken. Das Blut wird dann im Labor untersucht." Die sogenannten "Immunassays" seien bereits im Einsatz.

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(VOL.AT)

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