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Neunjähriger konnte Softgun kaufen

In einem Handygeschäft in Wienerneustadt konnte ein Neunjähriger eine Softgun kaufen. Das Geschäft rückgängig machen wollte das Geschäft nicht.

Obwohl auf dem Produkt ein Hinweis zu finden ist, dass es für Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet ist,und unklar bleibt warum ein Fachgeschäft für Radio und Elektrohandel Softguns führt, konnte es der Neunjährige problemlos erwerben.

Der empörten Mutter, die das Geschäft rückgängig machen wollte, wurde lediglich eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro angeboten.

Erst mit Hilfe der AKNÖ-Konsumentenberatung konnte das Handygeschäft zur Vernunft gebracht werden.

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