“Das Leben von Michelle war ihm gleichgültig”, sagte der Vorsitzende Richter. Der Bursch hatte gestanden, die achtjährige Michelle im August 2008 missbraucht und erstickt zu haben.
Der Teenager wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er erhebliche Reifemängel hat und sozial gestört ist. Bei Erwachsenen steht auf Mord eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Verteidiger Malte Heise hatte achteinhalb Jahre Jugendstrafe und die Chance auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung für seinen Mandanten gefordert. Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Müller und der Nebenkläger-Anwalt, der Michelles Eltern vertritt, verlangten die Höchststrafe von zehn Jahren. Der Angeklagte sei derart brutal vorgegangen, “wie ich es in meiner langen Laufbahn als Staatsanwalt noch nicht erlebt habe”, sagte Müller. Der stämmige junge Mann hatte dem Kind mehrere Zähne und einen Teil des Kiefers ausgebrochen.
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