Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat wieder einmal gegen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank geklagt und vor dem Oberlandesgericht Wien recht bekommen. Diesmal waren es neun Klauseln der ING-DiBa, die nicht zulässig sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Davor hatte der VKI bei fünf anderen ING-DiBa-Klauseln in erster Instanz teilweise recht bekommen.
VKI: Neun Klauseln bei ING-DiBa unzulässig
Laut OLG-Beschluss darf die Bank Mitteilungen in der “Postbox”, ihrem elektronischen Briefkasten, nicht nach drei Jahren löschen, sondern muss sie dauerhaft, sogar über die Vertragsdauer hinaus, zur Verfügung stellen. Auch hat das Gericht nicht akzeptiert, dass Zahlungsaufträge bis 14.30 Uhr eingehen müssen, damit sie noch am gleichen Tag als eingegangen gewertet werden.
“Da die einzige Geschäftsstelle der ING-DiBa um 19:00 Uhr schließt, wird hier mit einer Differenz von viereinhalb Stunden eindeutig nicht dem Gesetz entsprochen”, schreibt der VKI in einer Aussendung am Donnerstag. Weitere Klauseln über die Mitteilung über die Änderung von Entgelten und Kontozinsen seien nicht klar verständlich und daher als unzulässig eingestuft worden.
(APA/Red)
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