Erstaunlich schnell hatten die acht Laienrichter ihr Urteil parat. Für sie waren die Messerstiche des heute 48-Jährigen Totschlag. Nach rund einer Stunde Rechtsbelehrung und rund einer Stunde Beratung stand die Entscheidung fest.
Doch immerhin zwei der acht Geschworenen hatten bei der Frage: Mord – ja oder nein – für Ja gestimmt. Da dies keine Mehrheit darstellt, wurde die Frage nach Totschlag gestellt, die dann alle mit „Ja“ beantworteten. Sieg für Verteidiger Franz Josef Giesinger, verglichen mit der ersten Entscheidung wurde aus Mord Totschlag und aus 18 Jahren neun Jahre Haft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Strafrahmen fast ausgeschöpft
Bei der Strafbemessung wurde der Strafrahmen von fünf bis zehn Jahre trotz Unbescholtenheit und Geständnis beinahe zur Gänze ausgeschöpft. Erschwerend wurde gewertet, dass eine Waffe, also ein Küchenmesser verwendet wurde. Zudem war erschwerend, dass es die Ehefrau war und äußerst brutal vorgegangen wurde. Auch die Anwesenheit der Kinder wurde negativ bewertet. Zudem – so der Vorsitzende Martin Mitteregger -soll deutlich gemacht werden, dass Ehekonflikte anders zu lösen sind, als den Partner zu töten. Den vier Kindern wurden je 20.000 Euro Trauerschmerzengeld zu gesprochen.
(Red.)
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