Neues Waffengesetz kommt - Das hat die Regierung dazu zu sagen

Innenminister Karner (ÖVP), Staatssekretär Leichtfried (SPÖ) und Sicherheitssprecher Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS), treten dazu am Donnerstag ab 11.30 vor die Presse.
Psychologische Gutachten und mehr Überprüfungen
Kern der Gesetzesnovelle: Der Besitz von Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen wird künftig erst ab 25 Jahren erlaubt sein, jener der Kategorie C wie zum Beispiel Gewehre ab 21 Jahren. Beim Erstantrag und nach fünf Jahren ist ein psychologisches Gutachten verpflichtend. Außerdem gibt es alle fünf Jahre Überprüfungen. Auch für Kategorie-C-Waffen wird wie jetzt schon für Kategorie-B-Waffen eine Waffenbesitzkarte notwendig sein.
Der Anlass für die Verschärfungen war der Amoklauf in einer Grazer Schule am 10. Juni, bei dem ein 21-Jähriger in seinem ehemaligen Gymnasium neun Jugendliche und eine Lehrerin sowie sich selbst getötet hatte.
Grüne für noch strengere Regeln
"Besonders, dass zukünftig für alle Schusswaffen eine Waffenbesitzkarte benötigt werden soll, halten wir Grüne für eine unabdingbare Nachbesserung", reagierte Grünen-Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer in einer Aussendung auf die Gesetzesnovelle der Bundesregierung. "Wir Grüne werden uns weiterhin für noch strengere Regeln und mehr Sicherheit einsetzen", betonte sie.
(VOL.AT)
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