Das Wiener Straflandesgericht hatte am 10. Juni den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag von Elsners Anwälten abgelehnt. Die Rechtsvertreter des 75-Jährigen legten Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Das mit der Beschwerde befasste OLG hat nun den Strafakt dem Landesgericht für Strafsachen Wien zurückgestellt – mit dem Auftrag, den bereits 2009 befassten Kardiologen Gerhard Kronik mit der Erstellung eines neuen Gutachtens zu beauftragen.
Der Sachverständige soll zur Frage Stellung nehmen, ob sich Elsners Gesundheitszustand seit seiner letzten Begutachtung im Dezember 2009 wesentlich verändert hat. Nach Vorliegen des Gutachtens wird das Oberlandesgericht über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Enthaftungsantrages entscheiden.
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