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Neues Gesetz soll Erneuerbaren-Ausbau ankurbeln

Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat das lange geforderte Gesetz für mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren in Begutachtung geschickt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) soll Genehmigungsverfahren verkürzen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) versprach eine Verfahrenskonzentration: "Eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid", sagte er auf einer Pressekonferenz am Dienstag.

Bisher habe es bei Erneuerbaren-Projekten oft viele unterschiedliche Zuständigkeiten gegeben. Neu sei nun "eine Behörde mit dem Landeshauptmann, ein Bescheid zur Abwicklung", sagte Hattmannsdorfer. Die Regierung erwartet sich mit dem Gesetz eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Stromleitungsprojekte sollen etwa zukünftig durchschnittlich in drei statt sechs Jahren genehmigt sein. Bei Projekten, die mehrere Bundesländer betreffen, liege die Zuständigkeit künftig bei einer Bundesbehörde.

Verpflichtende Ziele für die Bundesländer

Erstmals seien in dem Gesetz auch verbindliche Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau in den Bundesländern vorgesehen. Die Basis dafür liefert das bestehende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Bis 2030 sollen demnach insgesamt 27 Terawattstunden Leistung dazu kommen (gegenüber 2020). Bis 2028 sollen die Bundesländer einen Fortschrittsbericht veröffentlichen. Zusätzlich vorzulegen sei eine "Zukunftsperspektive", sagte Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehentner (ÖVP). Die Bundesländer müssten demnach "auch darlegen, wann sie mit welchen Technologien" die Ziele erreichen wollen.

Gewisse Erneuerbaren-Projekte sollen mit dem neuen Gesetz in Zukunft ohne Genehmigung umgesetzt werden, dazu zählen Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, PV-Anlagen auf Grünflächen bis 1.500 Quadratmeter, PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) bis 5.000 Quadratmeter oder Speicheranlagen in privater Nutzung, sagte Hattmannsdorfer.

Die Begutachtungsfrist für das EABG läuft sechs Wochen. Für den endgültigen Beschluss im Nationalrat ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Regierungsparteien brauchen also auch die Stimmen der Oppositionsparteien Grüne oder der FPÖ.

(APA)

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