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Neues Gesetz ermöglicht jedem EU-Bürger ein Basiskonto

Die Arbeitschancen sollen hiermit verbessert werden
Die Arbeitschancen sollen hiermit verbessert werden ©Symbolbild/Bilderbox
Ab 18. September haben alle Menschen in Österreich einen Rechtsanspruch auf ein Konto. Mit diesem neuen Gesetz wird eine EU-Verordnung sowie die langjährige Forderung der Schuldenberatungen nach einem Basiskonto für alle umgesetzt.

In Österreich haben rund 150.000 Erwachsene kein eigenes Bankkonto. In Vorarlberg betrifft dies zwischen 6.000 und 7.000 Personen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben dem Fehlen eines festen Wohnsitzes sind finanzielle Probleme – Schulden, überzogene Konten, ein Privatkonkurs – häufig ausschlaggebend.

Ein Baustein zur Verhinderung von Armut

„Wer in Österreich lebt, braucht ein Konto!“, erklärt Peter Kopf, Geschäftsführer der ifs Schuldenberatung. „Um den Lohn, die Pension oder Sozialleistungen zu erhalten. Um Zahlungen wie Miete, Strom oder Versicherungen zu überweisen.“ Menschen ohne Konto fällt es oft schwer, einen Arbeitsplatz zu finden, da Firmen den Lohn nicht bar ausbezahlen wollen. Zudem sind Bargeldüberweisungen ohne Konto mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden.

„Dies ist ein Teufelskreis und führt dazu, dass Menschen ohne Konto vermehrt von Armut betroffen sind und nur sehr eingeschränkt am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen können“, weiß Peter Kopf aus dem Beratungsalltag zu berichten. „Deshalb ist ein Girokonto ein wichtiger Baustein, um Armut zu verhindern und zu bekämpfen.“

Maximale jährliche Kosten von 40 bis 80 Euro

Ab 18. September haben auch Asylwerber, Obdachlose oder verschuldete Personen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Dieses kann bei jeder Bank eröffnet werden. Voraussetzung ist, dass man noch kein anderes Konto hat und sich legal in der EU aufhält. Für die Kontoführung dürfen je nach Bedürftigkeit zwischen 40 und 80 Euro pro Jahr berechnet werden. Die genauen Kosten muss die Bank vor der Kontoeröffnung bekannt geben.

Das Basiskonto bietet alle Funktionen eines Zahlungskontos: Überweisungen können eingehen und gemacht, Daueraufträge eingerichtet werden. Zum Basiskonto gehört auch eine Bankomatkarte, mit der an jedem Bankomat Geld behoben werden kann – sofern das Konto im Plus ist, denn einen Überziehungsrahmen gewährt das Basiskonto nicht.

(Red.)

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