Zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die Stärkung der Kundenrechte. In Zukunft soll beim Lieferantenwechsel eine Frist von drei Wochen gelten, bisher dauerte der Wechsel laut Wirtschaftsministerium bis zu acht Wochen. Gleichzeitig sollen auch die Kosten für den Wechsel reduziert werden: Während einige Anbieter bisher bis zu 100 Euro für An- und Abschaltungen verlangt hätten, würden diese nun mit 30 Euro begrenzt. Zudem wird ein Recht auf Grundversorgung für Privatkunden und kleine Unternehmen verankert.
Ebenfalls im Gesetz vorgeschrieben wird ein Tarifkalkulator. Rechnungen und Werbematerial müssen künftig mehr Informationen aufweisen. Bei der Regulierungsbehörde E-Control soll eine zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle eingerichtet werden.
Die Industrie steht den Energiemarktreformen positiv gegenüber. “Wettbewerbsfähige Energiepreise sind für uns ein zentraler Standortfaktor”, teilte Peter Koren, Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) per Aussendung mit. In einem schärfer werdenden, internationalen Wettbewerb sei die Industrie als größte Konsumentengruppe auf einen transparenten und liquiden Gasmarkt angewiesen.
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Dazu sind im Gesetzesentwurf vier verschiedene Modelle für die Fernleitungsbetreiber (OMV Gas GmbH, TAG GmbH, BOG GmbH) vorgesehen. In jedem Fall haben die Netzbetreiber mit ihrem Markenauftritt künftig darauf zu achten, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbetreibern unterscheiden können. Dadurch soll die Wechselbereitschaft der Konsumenten erhöht werden.
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