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Neues Ausländerwahlrecht in Belgien

Die belgische Abgeordnetenkammer hat in der Nacht auf Freitag ein Gesetz verabschiedet, das Nicht-EU-Ausländern das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einräumt.

Vor zwei Monaten hatte bereits der Senat, das Oberhaus des Brüsseler Parlaments, mehrheitlich für die Vorlage gestimmt. Damit kann die Regelung bei der nächsten Wahl der Gemeindevertreter 2006 zur Anwendung kommen.

Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist ein fünfjähriger Aufenthalt in Belgien und die Eintragung in eine Wählerliste. Außerdem müssen die Nicht-EU-Ausländer eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich zu den Prinzipien der Demokratie bekennen. Das passive Wahlrecht besteht nicht

Die Abgeordneten votierten mit 80 gegen 58 Stimmen bei drei Enthaltungen für den Text, dabei war die Regierungsmehrheit gespalten. Die flämische liberaldemokratische Partei VLD von Ministerpräsident Guy Verhofstadt stimmte gegen den Entwurf. VLD-Parteichef Karel De Gucht trat zurück. Entscheidend für die Annahme des Gesetzes waren die Stimmen der Sozialisten und der oppositionellen frankophonen Grünen (Ecolo) sowie des oppositionellen Demokratisch-humanistischen Zentrums (CDH).

Oppositionspolitiker werteten das Abstimmungsergebnis als Zeichen der Schwäche der Regierung. Der Abgeordnete der flämischen Christdemokraten (CDV) Pieter de Crem sagte, das Gesetz werde dem rechtsextremen Vlaams Block einen Wählerzulauf verschaffen.

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