Neuer Vorschlag für Strommarktgesetz: Was sich ändert
Die umstrittenen Netzentgelte für Strom-Einspeiser sind weiterhin geplant - allerdings in abgeschwächter Form. Um das Gesetz im Nationalrat verabschieden zu können, braucht es neben den Regierungsparteien von ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Stimmen von der FPÖ oder den Grünen.
Einspeise-Tarife: Kleine PV-Anlagen sollen ausgenommen werden
Für viel Kritik während der Begutachtung hatten die geplanten Einspeise-Tarife gesorgt. Damit sollen künftig nicht nur die Verbraucher an den Kosten für den Netzausbau beteiligt werden, sondern auch Stromproduzenten. Davon wären auch viele private Haushalte mit einer PV-Anlage am Dach betroffen gewesen. In dem neuen Gesetzesentwurf sollen kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 7 Kilowatt ausgenommen werden. Bei größeren Anlagen soll der Einspeisetarif nur für die Stromproduktion, die über die 7 kW hinausgeht, berechnet werden. "Erst wenn eine Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt mit mehr 7 Kilowatt Leistung ins Netz einspeist, greift die Einspeisegebühr", heißt es in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums.
Weiter in dem Text enthalten ist die geplante Spitzenkappung für Solarstrom- und Windkraftanlagen. Dieser waren vor allem von der Windbranche kritisiert worden. Konkret soll es dem Netzbetreiber möglich sein, bei drohender Netzüberlastung die eingespeiste Leistung dieser Anlagen zu reduzieren. Weiters wird mit dem Gesetz - die Regierung taufte den Entwurf nun "Günstiger-Strom-Gesetz" - ein Sozialtarif von sechs Cent je Kilowattstunde (kWh) für Haushalte mit geringem Einkommen eingeführt - bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh.
Zweidrittelmehrheit notwendig
Dass das Strommarktgesetz mit 1. Jänner in Kraft tritt, ist noch nicht sicher. Es brauch dafür im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit - also die Stimmen von entweder der FPÖ oder den Grünen. Letzteren lag stand Montagnachmittag kein neuer Vorschlag vor, wie der APA mitgeteilt wurde. Vom FPÖ-Parlamentsklub hieß es auf Anfrage: "Es laufen derzeit Gespräche, von einer Einigung kann man zum derzeitigen Zeitpunkt aber beim besten Willen nicht sprechen."
Die Begutachtungsfrist für das ElWG war bereits Mitte August zu Ende gegangen. Über 570 Stellungnahmen wurden zum ursprünglichen Vorschlag abgegeben. Kritik gab es vor allem an den nun abgeschwächten Netzgebühren für Strom-Einspeiser.
(APA)
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