Ein erstes Projektmodell 2007 war an technischen Problemen gescheitert. Ein einfacheres und stabileres System soll jetzt mehr Erfolg bringen.
Die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests – in einem ersten Versuch als “elektronische Fußfessel” bekanntgeworden – ist Teil des Haftentlastungspakets von Justizministerin Berger. Eingesetzt werden soll er künftig in drei Fällen: Als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen, im Entlassungsvollzug und als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft. Eine neue Form der Sanktion soll das Electronic Monitoring in Österreich aber nicht werden.
In den überwachten Hausarrest können nur Strafgefangene kommen, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Unterkunft und eine soziale Anbindung in Österreich haben. Eine ungeklärte fremden- oder asylrechtliche Situation ist ein Ausschließungsgrund; ebenso eine nicht stabilisierte Drogenabhängigkeit und starke psychische Beeinträchtigung. Ausdrücklich ausgenommen sind auch Sexualstraftäter.
Überwacht werden die 15 Test-Häftlinge nicht – wie beim Erstversuch – per Satellit, sondern über die Telefonleitung. Der Betroffene trägt am Bein ein Fußgelenksband, das mit einem an die Telefonleitung angeschlossenen Empfänger kommuniziert. Aufgestellt werden solche Empfänger in der Wohnung und am Arbeitsplatz.
Österreich ist bei weitem nicht das erste Land, dass den “elektronischen Hausarrest” und die nach dem selben Prinzip funktionierende Kontrolle am Arbeitsplatz einführt. Dieses System wird u.a. in den USA, Großbritannien oder der Schweiz eingesetzt.
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