“Ich glaube, dass der Katalog überdacht werden muss, dass tatsächlich strafbare Handlungen wirklich bestraft werden und lässige Handlungen nicht in diesem Ausmaß. Ich bin sofort dafür, dass man das überarbeitet, aber in dem konkreten Fall hat das Gericht entschieden, sagte Prokop am Donnerstag in der Zeit im Bild 2.
Eine offizielle Entschuldigung bei Bakary J. lehnt die Ministerin allerdings ab: Man muss schon auch klar sehen, dass dieser Mann wegen eines schweren Drogendelikts bestraft war. Dennoch seien die Handlungen der Beamten abzulehnen und die verurteilten Polizisten würden – unabhängig vom Disziplinarverfahren – sicherlich nicht wieder bei Abschiebungen eingesetzt.
Ob Bakary J. nach dem abgeschlossenen Prozess nun abgeschoben werden soll, wird laut Prokop zu prüfen sein. Schließlich bestehe weiterhin ein Aufenthaltsverbot für den Gambier.
Strafenkatalog
Es besteht ein Gefälle im Strafenkatalog zwischen Gewaltverbrechen, die von Zivilisten begangen werden und solchen, die von Beamten im Dienst begangen werden; “Quälen”, “schwere” und “leichte Körperverletzung” durch Beamte werden konsequent milder geahndet als dieselben Delikte bei Zivilisten.
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