Die Richter müssen dabei über eine Klage der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, entscheiden. Birthler will eine Änderung des Urteils erreichen, wonach die Dossiers des DDR-Staatssicherheitsdienstes über Kohl unter Verschluss bleiben. Nach ihrer Auffassung ist mit dem im vergangenen Jahr novellierten Stasi-Unterlagengesetz eine neue Rechtslage entstanden. Ein Gerichtssprecher kündigte an, dass das Gericht zunächst prüfen werde, ob die Klage überhaupt zulässig ist.
Kohl hatte im März 2002 vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass Stasi-Akten über ihn unter Verschluss bleiben. Die Richter stützten sich dabei auf das damals geltende Recht und bestätigten ein erstes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. Wenig später war das Stasi-Unterlagengesetz gegen den Willen der Union geändert worden. Seit September 2002 sind Akten über Prominente wieder für Forscher und Journalisten zugänglich. Kohl hält das Herausgabeverbot weiter für bindend und das neue Gesetz für verfassungswidrig.
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