Eckart Ratz ist seit der Vorwoche neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Im Gespräch mit derStandard.at erklärt er, wie er sein Amt anlegen will. Er kündigt dabei auch Disziplinaranzeigen für Richter an, die ihren Job nicht normgerecht ausführen. Ratz: „Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift – dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten.“
Immer dieselben Richter
Als OGH-Richter würde man merken, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. „Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. Solche Menschen gibt es natürlich in jeder Berufsgruppe – bei den Richtern sind es sogar auffällig wenige, die die Anforderungen nicht erfüllen.“
Besonders kritisch äußert sich Ratz über den Tierschützerprozess: „Die Richterin hatte den Tierschützerprozess anscheinend wirklich nicht im Griff. Ich spreche nicht von der Endentscheidung, sondern vom Verfahren, das war schlicht unwürdig. Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, wie am Jahrmarkt. Dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das eine einstündige Herabwürdigung – und die Richterin hört sich das an. Das habe ich als Richter doch abzustellen. Dass das Verfassen des Urteils neun Monate gedauert hat, ist nicht normal und auch verboten. Ich kann mir das mit rechtskonformem Verhalten nicht erklären. Im Gesetz ist von einer Ein-Monats-Frist die Rede.“
Skepsis bei Reduktion von Bezirksgerichten
Ratz zeigt sich zu einer Reduktion der Anzahl von Bezirksgerichten eher skeptisch. Der neue OGH-Präsident: „Man kann natürlich alles ausdünnen – aber irgendwann ist es zu spät und der Prozess ist nicht umkehrbar. Die Richtervereinigung sagt, ungefähr drei Richter sollte ein vernünftiges Bezirksgericht schon haben, das würde ich auch befürworten. Im Einzelfall können es auch zwei sein, das kommt darauf an, wie disloziert das Gericht ist. In Wien, wo ein paar Straßen weiter gleich das nächste Gericht ist, brauche ich sicher nicht drei Richter.“
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