Trotzdem wird es künftig keine Soldaten mit einer lilafarbener Haartracht zu sehen geben: Dem Erlass zufolge dürfen sie nämlich nur mit ihrer natürlichen Haarfarbe nachfärben, um etwa graue Schläfen zu überdecken.
Betroffen sind Berufssoldaten, Reservisten waren von dem Haarrichtlinien ohnehin ausgespart. Ein Militärsprecher sah sich bei Nachfrage nicht in der Lage, die Zahl der betroffenen Soldaten zu nennen. Auch über die Zahl der illegalen Haarfärbungen in den vergangenen Jahren konnte er keine Auskunft geben.
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