Gemeinsam mit Primar Peter Schwärzler (LKH Feldkirch), Christian Voller (Ärztekammer) und dem Geschäftsführer von schwanger.li, Christoph Jochum, informierte der Landesstatthalter über die Schwerpunkte den neuen Modells. Ein engagiertes Team aus Ärztinnen und Ärzten hat gemeinsam mit Fachleuten (Psychologen, Medizienrechtler und -ethiker) in den letzten eineinhalb Jahren ein neues Beratungsmodell erarbeitet. Dabei wird die Pränataldiagnostik in die Schwangerenbetreuung integriert. “Wenn Eltern mit dem Verdacht konfrontiert werden, dass ihr Kind krank oder behindert sein könnte, befinden sie sich in einer extremen Krise. In einer solchen Ausnahmesituation haben sie ein Recht auf bestmögliche Unterstützung”, betonte Landesstatthalter Wallner. Neben einer Umfassenden Information und Unterstützung der Schwangeren gehe es andererseits auch um die rechtliche Sicherheit für den behandelnden Arzt.
Ärztliche Beratung im Rahmen der Pränataldiagnostik
Ärztinnen und Ärzte stehen in der Schwangerenbetreuung unter wachsenden rechtlichem Druck: wenn sie Fehlbildungen des Fötus übersehen und ein krankes oder behindertes Kind geboren wird, drohen hohe Schadenersatzforderungen. “Deshalb haben wir einen Beratungs- und Aufklärungsstandard für die uns anvertrauten schwangeren Frauen entwickelt”, informierte Primarius Peter Schwärzler, Leiter der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am LKH Feldkirch, die Entstehungsgeschichte des Beratungsstandards.
Siebenstufiges Beratungsmodell
Das in sieben Stufen gegliederte Beratungsmodell unterstützt Ärztinnen und Ärzte fachlich und entlastet sie rechtlich. Medizinisch, psychologisch, rechtlich und ethisch abgesicherte Empfehlungen bilden das Fundament für einen verantwortungsvollen Umgang mit Pränataldiagnostik. “Unsere Herausforderung als Ärzte ist es, sorgfältig und möglichst umfassend zu informieren, dabei aber das Recht der schwangeren Frauen auf “Nicht-wissen-wollen” zu respektieren und ihnen die Freude an der Schwangerschaft, das “guter Hoffnung sein”, nicht zu verderben,” erklärte Primarius Schwärzler. Im Krisenfall – z.B. bei Mitteilung einer Auffälligkeit im Ultraschall oder bei der Fruchtwasseruntersuchung ist es nun Standard, dass der behandelnde Arzt/die Ärztin mit psychosozialen Beratungstellen (z. B. schwanger.li und IfS Vorarlberg) zusammenarbeitet. “Der einheitliche Beratungsstandard trägt dazu bei, den Frauen die Chancen und Risken der Pränataldiagnostik bewusst zu machen und sie darin zu stärken, selbstbestimmt zu entscheiden, welche Untersuchungen sie in Anspruch nehmen wollen und welche nicht.” betonte Christoph Jochum.
“Vorarlberger Modell” auf dem Weg zu österreichweiter Anwendung
Dieses “Vorarlberger Modell” soll österreichweit für alle rund 1500 Ärzte, die Schwangere nach dem Mutter-Kind-Pass betreuen, zur Anwendung kommen – “in Form einer Leitlinie als nationalen Standard in ganz Österreich”, berichtete Primarius Schwärzler. www.schwanger.li
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