Mehr als 2700 Vorarlberger sind laut Bundesrechenamt in den
Status der “Neuen Selbstständigen” einzuordnen, die eine selbstständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein ausüben und streng genommen seit 1.1.1998 bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft versicherungspflichtig wären.
Aber nur gut 1000 dieser Personen haben sich bisher tatsächlich angemeldet. Jetzt gibt es für sie noch eine minimale Schonfrist: Melden sie sich bei der SVGW an, noch ehe der Steuerbescheid 1998 des Bundesrechenamtes Rechtskraft erlangt, bleibt ihnen ein “Beitragszuschlag” in Höhe von 9,3 Prozent erspart. Wenn nicht, führt kein Weg an diesem Obolus vorbei.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.