Neue Handgepäck-Regel: Diese Flughäfen lockern 100ml-Grenze

Erstmals seit 2006 dürfen Passagiere an britischen Airports wieder größere Flüssigkeitsmengen im Handgepäck transportieren.
Nach 19 Jahren ist die bekannte 100ml-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck an den britischen Flughäfen Edinburgh und Birmingham aufgehoben worden. Beide Airports haben moderne Sicherheitstechnologie installiert, die nun größere Mengen erlaubt. Reisende dürfen künftig Flüssigkeitsbehälter von bis zu zwei Litern durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen – ohne sie separat in Plastiktüten zu verpacken.
Hintergrund der Regel war ein vereitelter Anschlagsversuch im Jahr 2006. Damals plante eine Gruppe, Sprengsätze aus Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen zu bauen. In der Folge wurde die Mitnahme auf 100 Milliliter pro Behälter beschränkt – eine Regel, die weltweit Schule machte und seither nur selten gelockert wurde.
Neue Scanner sollen Sicherheit und Komfort erhöhen
Die Lockerung ist möglich, weil die Flughäfen auf sogenannte CT-Scanner umgestellt haben. Diese Geräte, ursprünglich aus dem medizinischen Bereich, analysieren den Inhalt von Gepäckstücken dreidimensional und erkennen potenzielle Gefahrenstoffe präziser als herkömmliche Röntgentechnik. Dadurch entfällt auch die bisher übliche Pflicht, Laptops oder Flüssigkeiten aus dem Gepäck zu nehmen.
Vorsicht bei der Rückreise: Regeln sind nicht überall gleich
Trotz der Neuerung bleibt Vorsicht geboten. Die britische Regierung betont, dass noch nicht alle Flughäfen über die neue Technik verfügen. Auch außerhalb Großbritanniens – etwa in der EU oder im Schengenraum – gilt vielerorts weiterhin die 100ml-Regel. Passagiere sollten sich daher vor der Reise stets über die jeweiligen Sicherheitsvorgaben informieren. Vor allem beim Rückflug kann es sonst zu Verzögerungen oder Problemen bei der Kontrolle kommen.
Weitere Flughäfen wie Bristol, London City oder Newcastle planen ähnliche Umstellungen. In London Heathrow oder Manchester bleibt die alte Technik hingegen teilweise im Einsatz. Grund dafür sind anstehende Umbauten oder fehlende Zulassungen.
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