Der Geschäftsführer von Vier Pfoten Österreich, Helmut Dungler, dazu: “Diese Fälle zeigen auf, wie wichtig es ist, Verdachtsmomente hinsichtlich Missstände in Tierhaltungen, seien es nun in Privathaltungen oder in landwirtschaftlichen Betrieben, an die zuständige Behörde zu melden, damit diese den Vorwürfen auf den Grund gehen kann und umgehend handeln kann.”
Menschen die Tiere halten, muss klar sein, dass es gesetzliche Vorgaben gibt, die einzuhalten sind. Diese gelten für Hunde- und Katzenhalter genauso wie etwa für Pferdebesitzer und Betreibern von landwirtschaftlichen Betrieben.
Auch in diesen beiden Fällen wurde Anzeige nach §222 StGB Tierquälerei erstattet. “Es bleibt zu hoffen, dass entsprechende Strafbestimmungen zur Geltung kommen”, so Dungler abschließend.
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