Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer sprach Freitagabend in einer Aussendung von einer "völlig überraschend hinzugefügten Änderung in den vorgestern und heute veröffentlichten Covid19-Verordnungen".
Auch bei Tätigkeiten im Freien
Demnach wurde die bisher nur für Arbeiten in geschlossenen Räumen geltende Verpflichtung, zusätzlich zum Mindestabstand von zwei Metern einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf alle Arbeitsorte ausgeweitet, also auch auf Tätigkeiten im Freien. Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster betonte heute dazu: "Diese Vorgabe kommt für uns völlig überraschend. Und sie ist angesichts des deutlich geringeren Infektionsrisikos bei Arbeiten im Freien und des erst kürzlich verdoppelten Mindestabstandes von zwei Metern auch in der Sache völlig überzogen. Baustellen-Mitarbeiter werden dadurch massiv beeinträchtigt, insbesondere jene, die besonders schwere körperliche Tätigkeiten verrichten."
"Unangemessene Regelung"
Sie rechnet vor, dass Gerüstbauer im Laufe eines achtstündigen Arbeitstages Massen von ca. 6.000 bis 7.000 Kilogramm umsetzen. Wie unangemessen die Regelung sei, zeige dass Spaziergänger oder Freizeitsportler im Freien keinen Mund-Nasenschutz brauchen, so die Interessensvertreterin.
20-Quadratmeter-Regel für Supermärkte und Handel:
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.