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FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Theatern, Konzerten

Gilt wie erwartet auch im Handel
Gilt wie erwartet auch im Handel ©APA
Etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen langsam am Fertigwerden.
Stufenplan für Ungeimpfte
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Eine der Ampel-Kommission am Abend mit Bitte um rasche Stellungnahme übermittelte - der APA vorliegende - Fassung enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen. Auch in Kultureinrichtungen wie Theatern, Konzertsälen und Museen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen.

Ein entsprechender Passus war nur für den Handel für Güter, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, avisiert gewesen.

Ungeimpfte brauchen im Konzert Maske

Auch dieses Vorhaben findet sich im Entwurf für die Verordnung, ebenso wie eben eine analoge Regelung für sämtliche Kultureinrichtungen von der Bibliothek bis zur Konzertarena. Dazu kommt, dass ab Mitte September in allen Bereichen, wo schon bisher Maske getragen werden musste, ein normaler Mund-Nasen-Schutz nicht mehr ausreicht. Das heißt, es muss in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten etc. wieder eine FFP2-Maske angelegt werden.

Länder dürfen strenger sein

Zu beachten ist bei all dem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. Das betrifft aktuell vor allem Wien. Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.

Antigen-Test nur noch 24 Stunden gültig

Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird.

Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergarten-Personal und Tagesbetreuer (Tagesmütter/väter etc.) gelten.

Schließlich wird ein 3G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

Verordnung für Stufe 2 noch ausständig

Interessant ist, dass der Verordnungsentwurf nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei hätte Stufe zwei eigentlich mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden. Denn ab da soll in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.

Im Zentrum: "Lockdown für Ungeimpfte?"

SPÖ empört

Wien hatte zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, machte man u.a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig. Allzu viel Input von der Ampel-Kommission, in der neben diversen Experten auch Vertreter der neun Länder integriert sind, erwartete man offenbar nicht, wurde dem Gremium der Verordnungstext doch erst Montagabend übermittelt. Dabei soll er bereits am Dienstag veröffentlicht werden. Die SPÖ hatte sich schon am Vormittag darüber empört, dass die Verordnung wie schon häufiger erst im letzten Moment vorgelegt werde.

(APA)

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