Neue Beträge in der Krankenversicherung für 2018

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt monatlich 5.130 Euro bzw. täglich 171 Euro, für Sonderzahlungen gilt ein Höchstbetrag von jährlich 10.260 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 438,05 Euro pro Monat.
Die Rezeptgebühr beträgt im neuen Jahr 6 Euro. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr können jene Personen beantragen, deren monatliche Nettoeinkünfte 909,42 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.363,52 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. Ebenso gilt die Befreiung für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte 1.045,83 Euro (für Alleinstehende) bzw. 1.568,05 Euro (für Ehepaare) nicht übersteigen. In allen Fällen erhöhen sich diese Beträge für jedes Kind um 140,32 Euro.
Befreiungen aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) enden mit dem 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Rezeptgebühren fallen daher seit 1. Jänner 2018 wieder bis zum Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze (d. h. so lange, bis
Ihre der Betrag von zwei Prozent des jeweiligen Jahresnettoeinkommens erreicht wird) an.
Das Service-Entgelt für die e-card wird im November 2018 für das Jahr 2019 eingehoben. Es beträgt 11,70 Euro.
(Red.)
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