Neuauflage im Tierschützer-Verfahren: Alle Freisprüche rechtskräftig

Die Frist, ein Rechtsmittel einzulegen, hatte am Freitag um 24.00 Uhr geendet. Während die im ersten Prozess erfolgten 13 Freisprüche von der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a rechtskräftig geworden waren, hatte das Oberlandesgericht Wien die Freisprüche in Bezug auf Delikte wie Tierquälerei und Nötigung aufgehoben.
Fünf Tierschützer standen erneut vor Gericht
Damit standen ab 13. Mai insgesamt fünf der einstigen Angeklagten in drei verschiedenen Verfahren nochmals in Wiener Neustadt vor Gericht. “Eine achtjährige Zeit der Verfolgung des Tierschutzes, wie wir sie in diesem Land noch nie erlebt haben”, sei “zu Ende gegangen”, resümierte VGT-Obmann Martin Balluch in der Aussendung. Er sprach sich in diesem Zusammenhang auch für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aus.
Weiterer Prozess um Balluch steht bevor
Balluch selbst wird am 26. Juni auf Kläger-Seite in Wien vor Gericht ziehen. Denn da beginnt der von ihm gegen die Republik Österreich angestrengte Prozess, in dem er vom Staat 600.000 Euro an Anwaltskosten für den Tierschützer-Prozess fordert.
(apa/red)
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