Es wurden vereinzelt Verhandlungen mit Verfahrensbeteiligten abberaumt, die mit der jungen Juristin Kontakt hatten.
Keine medizinische Notwendigkeit vor Abberaumung von Verhandlungen in Wien
Damit habe man den Sorgen und Unsicherheiten von Teilen der Bevölkerung Rechnung getragen, betonte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Für die gesetzte Maßnahme gebe es keine medizinische Notwendigkeit. Das Justizministerium und die Gesundheitsbehörden hatten in den vergangenen Tagen wiederholt bekräftigt, dass das Ansteckungsrisiko am Landesgericht äußert gering sei. Daher wurde vorerst auch davon Abstand genommen. Personen zu testen, die mit der Praktikantin Kontakt hatten.
Wie Salzborn gegenüber der APA erläuterte, wurden lediglich Verhandlungen ohne Dringlichkeit abgesagt. Haftsachen habe man selbstverständlich durchgeführt.
Mit Coronavirus infizierte Praktikantin weiterhin ohne Symptome
Die infizierte Praktikantin, die bis vergangenen Freitag als studentische Mitarbeiterin in der Wiener Anwaltskanzlei Wolf Theiss gearbeitet hatte, wo insgesamt vier Infektionen mit dem Coronavirus nachgewiesen wurden, soll nach APA-Informationen weiterhin keine Symptome zeigen. Sie befindet sich in häuslicher Quarantäne. Eine Kollegin, mit der sie am Montag über einen längeren Zeitraum Kontakt hatte und die daher am Dienstag vom Präsidium vorsorglich nach Hause geschickt wurde, soll keinerlei Anzeichen einer möglichen Erkrankung zeigen.
Dessen ungeachtet waren am Donnerstag am Landesgericht Mitarbeiter anzutreffen, die sich gegenüber der APA ängstlich zeigten und das - konkret darauf angesprochen - auch nicht verhehlten. "Wir wurden aufgefordert, uns regelmäßig die Hände zu waschen. Aber die Seifenspender auf den Toiletten werden nicht nachgefüllt", bemängelte ein Richter. Das zur Mittagszeit üblicherweise gut besuchte Buffet war recht spärlich besetzt. "Die fürchten sich alle", mutmaßte ein Bediensteter, der sich im angrenzenden Innenhof eine Rauchpause genehmigte.
(APA/Red)
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