Zwischen 7 Uhr und 12 Uhr ist es den Inhabern insbesondere kleiner Lebensmittelgeschäfte weiterhin möglich, auch sonn- und feiertags für zwei Stunden offenzuhalten. Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist jedoch nicht erlaubt. "Der Großteil der Bevölkerung lehnt eine generelle Öffnung an Sonn- und Feiertagen ab. Diese Tage sind wichtig, um erneut Energie zu tanken", so Landeshauptmann Wallner.
Die Sonn- und Feiertags-Öffnungszeitenverordnung wurde 1998 erstmals erlassen und seither immer wieder verlängert. Die Regelung beinhaltet Verkaufstätigkeiten für Waren des täglichen Bedarfes. Besonders kleine Familienunternehmen und der kleinstrukturierte Lebensmittelhandel können davon profitieren. Gegen die Neuerlassung der Verordnung haben sowohl die Wirtschaftskammer Vorarlberg als auch die Arbeiterkammer Vorarlberg und die volkswirtschaftliche Amtssachverständige keinen Einwand erhoben. "Die derzeitige Praxis hat sich gut bewährt", betont der Landeshauptmann. Für ihn kommen generelle Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen weiterhin nicht infrage.
(Red.)
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