Bis Dienstag, 14. April 2009 haben alle Landesbürgerinnen und Landesbürger die Möglichkeit, im Amt der Landesregierung, bei Bezirkshauptmannschaften und Gemeindeämtern sowie im Internet auf http://www.vorarlberg.at den Gesetzestext einzusehen und Änderungsvorschläge zu machen.
Die Novelle sieht insbesondere Änderungen für die Wahl in die Landwirtschaftskammer vor. Die Abwicklung soll nicht mehr bei dezentralen Wahlbehörden in den Gemeinden, sondern bei einer zentralen Wahlkommission liegen. Das Wählerverzeichnis soll vom Präsidenten der Landwirtschaftskammer erstellt werden. Für die Stimmabgabe ist ausschließlich die Briefwahl vorgesehen. Weiters ist vorgesehen, dass der Kreis der Mitglieder der Sektion der Land- und Forstwirte überwiegend nach den im Bauern-Sozialversicherungsgesetz enthaltenen Kriterien erfasst wird.
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