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Zwei Jahre Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung

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Nach stundenlangem Beweisverfahren zogen sich die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch zur Beratung zurück. Und sie befanden den 39-jährigen Dornbirner zum größten Teil für schuldig, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Zum einen war der Mann als Hobbytätowierer tätig und tätowierte einem Kumpel, der geistig nicht auf der Höhe ist, mehrere einschlägige Bilder auf den Körper. „Ich fand das cool, sagte aber, dass ich nichts Verbotenes will, weil ich sonst Ärger bekomme“, so der geistig beeinträchtigte Zeuge, der felsenfest dabei bleibt, dass der Angeklagte ihm die verbotenen Tätowierungen gemacht hat. Der 41-jährige wurde ebenfalls von der Staatsanwaltschaft unter die Lupe genommen, doch ein Sachverständigengutachten von Reinhard Haller ergab, dass der Betreffende generell unzurechnungsfähig ist. Deshalb wurde gegen diesen Mann das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte bestreitet und sagt, das habe ein anderer Tätowierer gemacht.

Noch mehr Vorwürfe

Etliche Telefonnachrichten lassen sich nicht mehr zurück verfolgen, andere Dinge runden das Bild allerdings ab. Hitlerbilder im Wohnzimmer. Eine eigene WhatsApp-Gruppe namens „Right Devils“, auf der Sprüche wie „Arbeit macht frei“ oder geschmacklose Reime kursierten. Hitlergruß auf einer Party, fotografisch festgehalten, und vieles mehr.

Haftstrafe

Dem Schwurgericht reichen die Beweise für eine Strafe von zwei Jahren. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte bis zuletzt immer wieder mit geschichtlichem Interesse und anderen seltsamen Argumenten gekontert. Unter anderem damit, dass ihn die Hitlerbilder immer ermahnen sollten, die Geschichte nicht zu vergessen.
39-jähriger Dornbirner wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht.

(Red.)

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