Der Bezirkshauptmann von Bludenz hat laut Naturschutzbund über 80 Birkhähne, der Bezirkshauptmann von Bregenz 34 Birkhähne, der Bezirkshauptmann von Dornbirn sechs Birkhähne und der Bezirkshauptmann von Feldkirch fünf solche Tiere zum Abschuss freigegeben.
Der Naturschutzbund kritisiert, dass Birkhuhnlebensräume zunehmend verloren gehen bzw. beeinträchtigt würden. Die Naturschutzanwaltschaft hat gegen die Zulassung der Bejagung von Birkhähnen Bedenken geäußert und auf die Verletzung der Vogelschutzrichtlinie hingewiesen. Der Birkhahn steht auf der sogenannten Roten Liste der gefährdeten Vogelarten.
Zur “Regierungssache” machen
Der Naturschutzbund befürwortet die verordnete Zählung, kritisiert allerdings, dass die Jagdnutzungsberechtigten ohne jede Kontrolle zählen würden. Um die Lebensraum- und Bestandsituation der Birkwildes objektiv zu erheben wäre es laut Naturschutzbund notwendig, dass an den entsprechenden Erhebungen behördliche Organe und Vertreter des Naturschutzbundes sowie BirdLife Vorarlberg teilnehmen.
Der Vorarlberger Naturschutzbund appelliert deshalb an die Vorarlberger Landesregierung die Jagd auf gefährdete Tiere einzustellen. Sie fordern, diese Sache zur „Regierungssache“ zu machen und nicht die vier Bezirkshauptleute agieren zu lassen.
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