Sollte Österreich in den kommenden zwei Monaten nicht sein Recht an die EU-Vorschriften anpassen, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.
Das österreichische Netz sei bei weitem nicht vollständig, beanstandet die Kommission. Insgesamt fünfzehn Lebensräume und zehn Pflanzen- oder Tierarten seien bisher nicht ausreichend durch die von Österreich vorgeschlagene Liste abgedeckt.
Wegen Verstößen gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie hat die Kommission unterdessen ein Verfahren gegen Dänemark, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, die Slowakei, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Zypern eingeleitet. Dänemark, Griechenland, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Zypern wurden außerdem noch wegen fehlendem Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen verwarnt.
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