Eine entsprechende Erklärung der Parlamentschefin wurde Freitagmittag von ihrem Pressesprecher Gerhard Marschall verlesen. Grundsätzlich fühle sich Prammer aber in der Lage, ihre Amtsgeschäfte weiterzuführen, erklärte Parlamentsdirektor Harald Dossi. Allerdings wird sie sich im Bedarfsfall vom Zweiten Präsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) vertreten lassen.
Erst seit Kurzem bekannt
Die schwere Erkrankung von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) war nicht absehbar, sie ist auch ihr erst seit kurzem – am Dienstag gab es eine erste Diagnose – bekannt, berichtete Pressesprecher Gerhard Marschall am Freitag in der Pressekonferenz. Die Fragen, ob sie nach der Nationalratswahl ihr Mandat annehmen oder wieder als Präsidentin kandidieren wird, “stellen sich derzeit nicht”. Am Wahlkampf werde die oberösterreichische SPÖ-Spitzenkandidatin “im wesentlichen” nicht mehr teilnehmen, aber vielleicht die eine oder andere Veranstaltung besuchen. Am Montag war Prammer noch in Oberösterreich im Wahlkampfeinsatz, am Nachmittag bei Hausbesuchen in Leonding, berichtete Marschall. Weil sie schon seit einigen Tagen leichte Beschwerden spürte, begab sie sich Montagabend in medizinische Behandlung. Am Dienstag bekam sie eine erste Diagnose, am Donnerstag nach weiteren Untersuchungen den endgültigen Befund und den Behandlungsvorschlag.
Details über die Erkrankung und Behandlung könne er nicht mitteilen, auch nicht, wo sich Prammer aufhält – denn die Einladung hatte eigentlich so geklungen, als ob Prammer selbst eine Erklärung abgeben würde. “Absoluten Vorrang hat jetzt die Genesung” – und diese sei, wie die Erkrankung auch, “kein öffentliches Ereignis”, sagte Marschall. Aber die Öffentlichkeit werde über die weitere Entwicklung informiert.
Will Geschäfte weiterführen
Grundsätzlich fühle sich Prammer “in der Lage, die Amtsgeschäfte weiter zu führen”, erläuterte Parlamentsdirektor Harald Dossi. Über die Frage der zeitweiligen Vertretung im Bedarfsfall habe sie sich mit dem Zweiten Präsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) beraten.
Grundlage für die gewählte Vorgangsweise ist laut Dossi der Par. 15 der Nationalratsgeschäftsordnung, der eine “flexible” Handhabung erlaube. Demnach vertritt der Zweite bzw. Dritte Präsident den Präsidenten im Falle der Verhinderung. Ob eine Verhinderung eintritt und wie lange diese dauert, habe die Präsidentin zu entscheiden.
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