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Nationalrat stärkt Rechte von Opfern und Beschuldigten

Nationalrat beschloss stärkeren Opferschutz
Nationalrat beschloss stärkeren Opferschutz
Der Nationalrat hat am Donnerstag die Rechte von Verbrechensopfern gestärkt. In Umsetzung einer EU-Richtlinie bekommen sie mehr Informationen und Verfahrensrechte. Änderungen wurden auch bei den Rechten Beschuldigter vorgenommen. Die rechtliche Basis für Abfragen aus dem zentralen Kontenregister war der dritte Punkt des Pakets, das mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS angenommen wurde.


Beim Opferschutz bringt das “Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016” – ein zweites Paket ist diese Woche in Begutachtung gegangen – die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Als besonders schutzbedürftig gelten demnach Minderjährige und Opfer von Sexualdelikten. Sie erhalten im Prozess etwa das Recht auf schonende Einvernahme und auf Beiziehung einer Vertrauensperson. Auch sollen Opfer auf Antrag über die Flucht eines in Untersuchungshaft befindlichen Täters verständigt werden.

Mittels rot-schwarzem Abänderungsantrag wurde zudem dafür gesorgt, dass Beschuldigte in Fällen von sexuellem Missbrauch nicht mehr in den Besitz von Videos mit den Aussagen ihrer Opfer gelangen können. Stattdessen sind die Aussagen umgehend zu verschriftlichen und als Protokoll zum Akt zu nehmen.

Bei den Beschuldigtenrechten bringt die Novelle Mindestnormen für das Recht auf Rechtsbeistand sowie das Recht auf Kontaktaufnahme bei einer Festnahme innerhalb der EU. Außerdem trägt die StPO-Novelle der strengen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum “Lockspitzelverbot” Rechnung.

Bezüglich Kontenregister reicht für die Einsicht in äußere Kontodaten (wie Name des Inhabers, Wohnort oder Geburtsdatum) gemäß der Novelle eine staatsanwaltschaftliche Anordnung aus. Auskünfte über den Inhalt der Konten bedürfen hingegen einer gerichtlichen Bewilligung.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) äußerte sich über das “ausgewogene, vernünftige Paket” sehr zufrieden. Dank gab es von ihm über die Abänderung bezüglich Opfer-Videos. In der Hitze des Gefechts habe man zunächst die Problematik nicht ausreichend gesehen. Er sei stolz auf eine Justiz, die darauf aufmerksam gemacht habe.

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