Nationalrat stärkt Rechte von Opfern und Beschuldigten

Beim Opferschutz bringt das “Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016” – ein zweites Paket ist diese Woche in Begutachtung gegangen – die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Als besonders schutzbedürftig gelten demnach Minderjährige und Opfer von Sexualdelikten. Sie erhalten im Prozess etwa das Recht auf schonende Einvernahme und auf Beiziehung einer Vertrauensperson. Auch sollen Opfer auf Antrag über die Flucht eines in Untersuchungshaft befindlichen Täters verständigt werden.
Mittels rot-schwarzem Abänderungsantrag wurde zudem dafür gesorgt, dass Beschuldigte in Fällen von sexuellem Missbrauch nicht mehr in den Besitz von Videos mit den Aussagen ihrer Opfer gelangen können. Stattdessen sind die Aussagen umgehend zu verschriftlichen und als Protokoll zum Akt zu nehmen.
Bei den Beschuldigtenrechten bringt die Novelle Mindestnormen für das Recht auf Rechtsbeistand sowie das Recht auf Kontaktaufnahme bei einer Festnahme innerhalb der EU. Außerdem trägt die StPO-Novelle der strengen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum “Lockspitzelverbot” Rechnung.
Bezüglich Kontenregister reicht für die Einsicht in äußere Kontodaten (wie Name des Inhabers, Wohnort oder Geburtsdatum) gemäß der Novelle eine staatsanwaltschaftliche Anordnung aus. Auskünfte über den Inhalt der Konten bedürfen hingegen einer gerichtlichen Bewilligung.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) äußerte sich über das “ausgewogene, vernünftige Paket” sehr zufrieden. Dank gab es von ihm über die Abänderung bezüglich Opfer-Videos. In der Hitze des Gefechts habe man zunächst die Problematik nicht ausreichend gesehen. Er sei stolz auf eine Justiz, die darauf aufmerksam gemacht habe.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.