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Nationalrat: Briefwahl vereinfacht

Der Nationalrat hat am Freitagabend sichergestellt, dass die Briefwahl bei Präsidentschafts- und Nationalratswahlen einfacher als bisher vonstattengeht. Konkret wird auf die Angabe verzichtet, wo, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Stimme abgegeben wurde. Dieses Erfordernis hatte bei der letzen Nationalratswahl zu vielen ungültigen Stimmen geführt.

Der neue Modus kam quasi als Probe-Galopp bereits bei der EU-Wahl zum Einsatz. Die FPÖ stimmte gegen die Vorlage.

Deren Abgeordneter Harald Stefan wandte sich gegen die Briefwahl an sich, sei durch sie doch die freie geheime Wahl nicht gewährleistet. Wenn sie schon ermöglicht werde, dann müsste zumindest mittels einer Frist gewährleistet werden, dass die Stimme 24 Stunden vor Schließen des Wahllokales wenigstens mit dem Poststempel versehen sei. Damit würde verhindert, dass die Stimme erst nach dem Vorliegen von Ergebnissen abgegeben werde.

Die ÖVP lehnte dieses Ansinnen ab, da ansonsten im Ausland aufhältige Personen von der Wahl ausgeschlossen seien. Die SPÖ zeigte zwar Verständnis für die Argumente der Freiheitlichen, meinte aber, noch wichtiger sei, dass der Wähler alle Vorkommnisse bis zum Wahlsonntag in seine Entscheidung miteinbeziehen könne.

Weiters im heute beschlossenen Gesetzespaket enthalten ist, dass der Bund die Portokosten für die Übermittlung der Wahlkarte an die Wahlbehörde übernimmt. Der Postweg wird auch nicht mehr der einzig erlaubte Weg sein: Es wird gestattet, die Wahlkarte persönlich bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Durch eine Umgestaltung der Karte mit einer verschließbaren Lasche werden persönliche Daten der Wähler künftig verdeckt, denn bisher sei die freie Wahl nicht ganz gewährleistet gewesen, meinte der BZÖ-Abgeordnete Herbert Scheibner.

Behinderten wird die Ausübung des Wahlrechts leichter gemacht: Sie können künftig die automatische Zusendung einer Wahlkarte – ein sogenanntes Wahlkarten-Abonnement – beantragen. Außerdem haben sie einen Anspruch darauf, von einer “fliegenden Eintragungsbehörde” besucht zu werden, wollen sie ein Volksbegehren unterschreiben. Bisher gab es das nur bei Wahlen. Wahlvorschläge werden nicht nur wie bisher in der Wahlzelle anzuschlagen sein, sondern müssen auch vor jedem Wahllokal veröffentlicht werden. Dies entspricht dem Wunsch von Seniorenorganisationen.

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