Um auf Höhe des technologischen Standards zu sein, sei die Umrüstung auf Glasfaser wichtig, so Bures. Zudem soll der gesetzliche Rahmen laut Ministerin sicherstellen, dass sich die Investitionen für die Telekommunikationsunternehmen mit der Zeit auch rechnen.
Das Gesetz sieht vor, dass bereits bestehende Infrastruktur auch für andere Nutzer im Bereich der Telekommunikation geöffnet wird. Dies bedeutet, dass Inhaber von Wege-, Leitungs- und Nutzungsrechten die Mitbenützung dieser Rechte bzw. der aufgrund dieser Rechte errichteten Leitungen, Einrichtungen oder von Teilen davon für Kommunikationslinien gestatten müssen, sofern dies wirtschaftlich zumutbar und technisch vertretbar ist. Für diese Nutzung ist eine “angemessene geldwerte Abgeltung” vorgesehen. Im Falle der Nichteinigung zwischen Bewerber und Inhaber ist die Regulierungsbehörde zur Entscheidung berufen.
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