Nationalrat beschloss einstimmig neue Regeln für freie Dienstnehmer

In Kraft treten werden die Neuerungen mit Anfang 2026. Uneinig waren sich die Parteien über die Sinnhaftigkeit dieses Beschäftigungsmodells im Allgemeinen.
Für freie Dienstnehmerinnen und -dienstnehmer können künftig Kollektivverträge abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen. Eine Kündigung soll zum 15. oder Letzten eines Monats möglich sein, das erste Monat gilt als Probemonat.
Man sollte überlegen, ob es freie Dienstnehmer in Österreich überhaupt braucht, stellte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) in den Raum: "Ich halte das nicht für den richtigen Weg." Barbara Teiber (SPÖ) meinte, man könne über die Sinnhaftigkeit von freien Dienstnehmern diskutieren, auch die Sozialdemokraten würden das kritisch sehen. Freie Dienstnehmer hätten oft eine besonders prekäre Form der Beschäftigung, meinte auch Markus Koza (Grüne), der zudem bemängelte, dass es dadurch keine Betriebsräte gebe.
ÖVP und Neos finden Modell gut
Freie Dienstverhältnisse hätten schon ihre Berechtigung, zeigte sich hingegen Michael Hammer (ÖVP) überzeugt. Es solle schließlich flexible Beschäftigungsmodelle geben, hier brauche es aber "Transparenz, Fairness und klar definierte Rechte." Ähnlich auch die Meinung der Neos: Die Vielfalt der Modelle am Arbeitsmarkt sei eine Stärke, meinte Johannes Gasser. Man wolle die freien Dienstnehmer nun absichern, "ohne dass die Flexibilität dieses Beschäftigungsmodells verloren geht."
Für Aufregung rund um die Arbeitsbedingungen freier Dienstnehmer gesorgt hatte der Essenszusteller Lieferando, der angestellte Mitarbeiter gekündigt und auf freie Dienstnehmer umgestellt hatte – eine Praxis, die Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) im Nationalrat kritisierte. "Das ist nicht eine Form, wie wir in Österreich mit Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen umgehen wollen", betonte sie.
(APA)
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