Kernpunkt des Gesetzes ist, dass künftig die Behörden die Löhne umfassender kontrollieren und bei Unterschreiten von kollektivvertraglichen Mindestgehältern auch Verwaltungsstrafen drohen. Wird der Grundlohn mehr als geringfügig unterschritten, muss künftig nicht nur wie bisher die Lohndifferenz nachgezahlt werden. Es drohen, je nach betroffener Arbeitnehmerzahl und abhängig von etwaigen früheren Anzeigen, auch Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
Lohn und Gehalt wird besser kontrolliert
Unternehmen, die Kontrollen behindern oder geforderte Unterlagen nicht bereithalten, können im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro pönalisiert werden. Bei wiederholten Verstößen bzw. gravierender Unterentlohnung kann die Dienstleistung von ausländischen Arbeitgebern zur Gänze untersagt werden.
Die Kontrolle der Löhne erfolgt durch die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB im Zusammenspiel mit der Wiener Gebietskrankenkasse bzw. für den Baubereich mit der Bau- und Urlaubskasse (BUAK). Um die Kontrollen zu erleichtern, besteht für die Unternehmen die Verpflichtung, bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfte-Entsendungen bzw. Arbeitskräfte-Überlassungen Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereitzuhalten. (APA)
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