Nationalrat beschließt härteres Asylgesetz - Vier SPÖ-Gegenstimmen

Begleitet war die Abstimmung von einem Zettelabwurf von der Besuchergalerie auf den SPÖ-Klub. Partei(nahe) Organisationen protestierten mit dem Slogan: “Geht nicht über Leichen! Das hält euch auch nicht über Wasser.”
“Sonderbestimmungen” sorgen für Unmut
Zumindest ein Quartett teilte diese Bedenken. Unmittelbarer Anlass für das Nein von Katharina Kucharowits, Nurten Yilmaz, Ulrike Königsberger-Ludwig und Daniela Holzinger war wohl, dass der Regierung in Absprache mit dem Hauptausschuss die Möglichkeit eingeräumt wird, bei größeren Flüchtlingsströmen per Verordnung “Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen” einzuleiten.
Dies hätte zur Folge, dass an der Grenze keine Anträge mehr gestellt werden können, sondern die Flüchtlinge ins jeweilige “sichere” Nachbarland zurückgeschoben werden sollen. Jene Asylsuchende, die es bis ins Landesinnere schaffen, können hingegen weiter Asyl beantragen, wenn ihr Weg nach Österreich nicht nachvollzogen werden kann. Befristet ist diese “Notverordnung” zunächst auf sechs Monate, kann aber drei Mal jeweils um ein halbes Jahr verlängert werden.
Schubhaft in bestimmten Fällen ausgeweitet
Zeitlich ausgeweitet wird die mögliche Schubhaft bei Fällen, in denen eine Rückschiebung geplant ist. Statt bisher sieben Tagen soll dieses Mittel nun zwei Wochen verhängt werden können. Eine Anhaltung bis zu 14 Tagen kann auch dann angeordnet werden, wenn der Betroffene seiner Verpflichtung aus einem gelinderen Mittel nicht nachkommt.
Asylverfahren werden länger dauern
Länger dauern werden wohl künftig die Asylverfahren. Statt wie bisher innerhalb von sechs Monaten müssen Anträge künftig innerhalb von 15 Monaten erledigt sein. Unbegleitete Minderjährigen sollen im Regelfall weiterhin schnellere Verfahren zu gute kommen.
“Asyl auf Zeit” weitere Neuerung
Eine weitere Neuerung im Asylrecht ist die explizite Festschreibung von “Asyl auf Zeit”, das für alle Fälle gelten soll, die seit 15. November vorigen Jahres eingetroffen sind. Hier soll der Asylstatus nur noch für drei Jahre vergeben werden. Ändert sich die Sicherheitslage im Herkunftsland, wird der Flüchtlingsstatus aufgehoben und die betroffene Person muss ihre (auch heute neu eingeführten) Ausweiskarte abgeben und das Land verlassen. Ändert sich die Situation im Heimatstaat dagegen nicht, was von der Staatendokumentation des Innenministeriums jährlich geprüft werden soll, wird der Asylstatus ex lege unbefristet verlängert.
Registrierung bei Integrationsfonds Pflicht
Etabliert wird auch die Verpflichtung, sich als anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter beim Integrationsfonds zu registrieren. Bei der Entscheidung in einem allfälligen Ausweisungsverfahren kann die Teilnahme speziell an Sprach- und Integrationskursen berücksichtigt werden.
Regeln für Familiennachzug verschärft
Verschärft werden die Regeln für den Familiennachzug. Subsidiär Schutzberechtigte müssen künftig gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen dafür erfüllen. Zudem ist der Antrag erst nach drei Jahren möglich. Gleiches gilt für Asylwerber, bei denen der Antrag auf Familiennachzug nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylstatus gestellt wird.
(APA)
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