Das bestätigte ein Notenbank-Sprecher laut “Standard”. Auslöser ist ein Bericht des Rechnungshofes (RH), der im Februar darauf hinwies, dass für die OeNB-Wohnungen kein Sachbezug angesetzt worden ist. Das Steuerverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Ab wann ist ein Mietzins marktkonform?
Wie der “Standard” weiter berichtet, besaß die Nationalbank über Jahrzehnte hinweg Wohnungen, die sie ihren Beschäftigten und Pensionisten günstig vermietete. Ab 2009 hätten diese dies als Sachbezug versteuern müssen, was sie aber nicht getan hatten.
Laut Rechnungshof begründete die OeNB dies damit, dass sie für die Wohnungen einen “marktkonformen Mietzins” verlangt hätte. Die Prüfer sahen dies jedoch anders und errechneten eine Differenz von rund vier Millionen Euro zwischen realen und OeNB-Mietpreisen.
Daraufhin wurde auch das Finanzamt aktiv und kommt für die Jahre von 2009 bis 2013 auf einen Nachzahlungsbetrag von einer knappen Million Euro. Noch offen ist die Frage, wer diese zahlen muss, die OeNB oder die Mieter. Bislang deute aber alles auf die Nationalbank als Eigentümer hin. Der Großteil der Immobilien ist zwischenzeitlich verkauft. (red)
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