Von: Seff Dünser (NEUE)
Derartige Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger werden in der Regel mit Geldstrafen und bedingten Haftstrafen geahndet. In der gestrigen Verhandlung jedoch wurde dem Angeklagten sogar das Herstellen und Verbreiten von pornografischen Fotos von Minderjährigen vorgeworfen. Für dieses Verbrechen der pornografischen Darstellung Minderjähriger beträgt der Strafrahmen nicht mehr null bis drei Jahre Gefängnis, sondern sechs Monate bis fünf Jahre. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Der vorbestrafte Angeklagte ist am Montag zur Hauptverhandlung unentschuldigt nicht erschienen. Richter Martin Mitteregger vertagte den Prozess und kündigte die polizeiliche Vorführung des Beschuldigten an.
Dem 36-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe von zwei schlafenden Mädchen Nacktfotos angefertigt und danach verschickt.
Der Beschuldigte gab vor der Polizei zu, dass er von den den beiden Minderjährigen Nacktfotos gemacht und weiterverbreitet hat. Verteidiger Thomas Raneburger sagte allerdings am Montag während der Gerichtsverhandlung, sein Mandant sei dazu erpresst worden. Der Anwalt beantragt deshalb einen Freispruch für den Angeklagten.
(NEUE)
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